• Malaysia beschleunigt derzeit die Einführung digitaler Technologien und stärkt seine digitale Wirtschaft. Die Strategie „Cloud First“ wurde in Malaysia vorgeschlagen, um die Cloud-Nutzung im privaten und öffentlichen Sektor zu fördern und so die rasche digitale Transformation des Landes zu ermöglichen. Die Malaysia Digital Economy Corporation (MDEC) und die Aufsichtsbehörden verschiedener Branchen wie Bank- und Finanzwesen, Gesundheitswesen und Telekommunikation gestalten den Regulierungs- und Aufsichtsrahmen neu, um mit Innovationen Schritt zu halten und es Unternehmen zu ermöglichen, von der Nutzung und Einführung von Cloud-Diensten zu profitieren.

  • Aufsichtsbehörden:
    The Personal Data Protection Department (JPDP) , eine Behörde des Ministry of Digital, unterstützt den Personal Data Protection Commissioner bei der Regulierung und Durchsetzung des Personal Data Protection Act (PDPA) in ganz Malaysia.


    Allgemeine Datenschutzgesetze:
    The Personal Data Protection Act 2010 (Act 709) ist seit dem 15. November 2013 in Kraft und regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen geschäftlicher Transaktionen. Zur Angleichung der malaysischen Datenschutzstandards an internationale Maßstäbe wurde zudem der Personal Data Protection (Amendment) Act 2024 (Act A1727) erlassen. Zu den wichtigsten Neuerungen gehören unmittelbare gesetzliche Pflichten für Auftragsverarbeiter, die verpflichtende Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten (DBN) innerhalb von 72 Stunden sowie Anforderungen an die Bestellung von Datenschutzbeauftragten (DPOs) usw.


    Anforderungen an grenzüberschreitende Datenübermittlungen:
    Verantwortliche dürfen personenbezogene Daten außerhalb Malaysias übermitteln, wenn mindestens eine der gesetzlichen Voraussetzungen nach dem Gesetz und den Cross-Border Personal Data Transfer (CBPDT) Guidelines erfüllt ist:
    1.Die Rechtsordnung des Empfängerlandes verfügt über im Wesentlichen vergleichbare Datenschutzgesetze oder bietet ein gleichwertiges Schutzniveau.
    2.Die betroffene Person wurde ordnungsgemäß informiert und hat ausdrücklich in die grenzüberschreitende Übermittlung eingewilligt.
    3.Die Übermittlung ist zur Erfüllung oder zum Abschluss eines Vertrags erforderlich, an dem die betroffene Person beteiligt ist.
    4.Die Übermittlung ist für Gerichtsverfahren, die Einholung von Rechtsberatung, die Verteidigung von Rechtsansprüchen oder den Schutz lebenswichtiger Interessen der betroffenen Person erforderlich.
    5.Der Verantwortliche hat alle angemessenen Vorkehrungen getroffen und die gebotene Sorgfalt walten lassen (einschließlich verbindlicher vertraglicher Schutzmaßnahmen wie Auftragsverarbeitungsverträgen), um sicherzustellen, dass die Daten nicht unter Verstoß gegen den PDPA verarbeitet werden.

  • Übersicht:
    Alibaba Cloud stellt in Malaysia eine ausfallsichere, hochverfügbare Cloud-Infrastruktur mit drei Verfügbarkeitszonen (AZs) in Kuala Lumpur und zwei AZs in Johor bereit. Bei geeigneter Lösungskonzeption kann sie die Anforderungen regulierter Unternehmen im Finanzdienstleistungssektor an Sicherheit, Resilienz, Wiederherstellbarkeit und Leistung erfüllen. Alibaba Cloud hat mehrere Kunden dabei unterstützt, beim Wechsel in eine Public Cloud die Risiken für die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit zu minimieren.

    Alibaba Cloud hat sich dazu verpflichtet, Kunden bei der Einhaltung der branchenspezifischen regulatorischen Anforderungen im Finanzdienstleistungssektor zu unterstützen. Dazu gehören eine erste grundlegende Due-Diligence-Prüfung und Risikobewertung, die Auswahl der Lösung, die Implementierung und Umstellung sowie die Prüfung nach der Implementierung. Alibaba Cloud bietet ein umfassendes Leistungsspektrum, darunter Antworten zu allen Aspekten der Due-Diligence-Prüfung, Best Practices für Dienste und Produktkonfigurationen, Tools für automatisierte und kontinuierliche Sicherheitsprüfungen sowie Nachweise zur Konzeption und operativen Wirksamkeit interner Kontrollen in unseren unabhängigen Prüfberichten.


    Aufsichtsbehörde:
    Bank Negara Malaysia (BNM): Die Zentralbank Malaysias, die für die Währungs- und Finanzstabilität sowie die aufsichtsrechtliche Regulierung und Beaufsichtigung von Banken, Versicherern, Takaful-Betreibern, Zahlungssystembetreibern und Zahlungsdienstleistern zuständig ist.
    Securities Commission Malaysia (SC): Die gesetzlich eingerichtete Behörde, die mit der Regulierung und systematischen Entwicklung der malaysischen Kapitalmärkte betraut ist und Börsen, Intermediäre, Fondsmanager und Unternehmen im Bereich digitaler Vermögenswerte beaufsichtigt.


    Bei der Nutzung von Cloud-Computing-Diensten zu berücksichtigende Vorschriften/Richtlinien:
    1.BNM Risk Management in Technology (RMiT) Policy Document

    (Letzte Überarbeitung: November 2025)
    Der RMiT-Rahmen der BNM legt verbindliche Standards für Technologie-Governance, operative Resilienz, Risikomanagement und Cybersicherheit bei Finanzinstituten fest. Finanzinstitute, die eine Public Cloud einsetzen, müssen die Vorgaben in Anhang 10 (Key Risks and Control Measures for Cloud Services) erfüllen. Dieser Anhang enthält zusätzliche Leitlinien für Finanzinstitute zur Bewertung gängiger zentraler Risiken und zur Berücksichtigung von Kontrollmaßnahmen, wenn sie eine Public Cloud für kritische Systeme einsetzen. Die Leitlinien gelten weitgehend für verschiedene Cloud-Servicemodelle; Finanzinstitute sollten bei ihrer Umsetzung einen risikobasierten Ansatz verfolgen.

    2. BNM Technology Requirements for Payment Services Regulatees (TR PD)

    (Veröffentlicht: 12. März 2026)
    Die TR PD legt speziell auf regulierte Nichtbank-Zahlungsdienstleister (PSRs) zugeschnittene Standards für Technologierisikomanagement, Cybersicherheit und operative Resilienz fest. Dazu gehören E-Geld-Emittenten, Händler-Acquirer, Anbieter von Gelddienstleistungen und Betreiber benannter Zahlungssysteme. Sie führt einen abgestuften Rahmen mit ausdrücklichen Anforderungen an das Management von Drittanbietern, Risikobewertungen von Cloud-Diensten, Zugriffskontrollen und die Berichterstattung zur Cybersicherheit ein.

    3. BNM Policy Document on Outsourcing

    (Veröffentlicht: 23. Oktober 2019)
    Die BNM aktualisierte im Oktober 2019 die Guidelines on Outsourcing für Finanzinstitute. Die Guidelines on Outsourcing legen die Anforderungen an das Management von Auslagerungsprozessen und -risiken bei Finanzinstituten fest. Finanzinstitute sollten ihre ausgelagerten Dienstleister, einschließlich Cloud-Dienstleister, einem umfassenden und robusten Due-Diligence-Verfahren unterziehen.

    4. SC Guidelines on Technology Risk Management (GTRM)

    (Überarbeitet: 19. August 2024)
    Die GTRM legt die Erwartungen an die Governance von Technologierisiken, die operative Zuverlässigkeit und die Cyberresilienz von Kapitalmarktunternehmen dar. Für den Einsatz von Cloud-Diensten betont sie eine robuste Governance von Drittanbietern, operative Resilienz und Datensicherheit in Cloud-Umgebungen sowie eine proaktive Meldung von Vorfällen.


    Ist die Cloud-Nutzung zulässig?
    Ja.


    Ist eine zusätzliche Genehmigung erforderlich?
    Vor Abschluss einer neuen wesentlichen Auslagerungsvereinbarung oder einer erheblichen Änderung einer bestehenden wesentlichen Auslagerungsvereinbarung ist die vorherige schriftliche Genehmigung der BNM einzuholen. Bei nicht wesentlichen Auslagerungsvereinbarungen müssen Finanzinstitute ein vollständiges, korrektes und aktuelles Register führen und es der BNM auf Anfrage zur Verfügung stellen.


    Sind Auslagerungsvereinbarungen ins Ausland zulässig?
    Die BNM erlaubt Auslagerungen außerhalb Malaysias unter der Voraussetzung, dass Finanzinstitute die zusätzlichen Risiken (z. B. Länderrisiken) im Zusammenhang mit Auslagerungsvereinbarungen ins Ausland berücksichtigen, bei einem Ausfall des Dienstleisters gleichwertige Möglichkeiten zur Überwachung der Dienstleister und zur Wiederherstellung des Geschäftsbetriebs sicherstellen und gewährleisten, dass die BNM jederzeit zeitnah und uneingeschränkt auf Systeme, Informationen oder Dokumente zugreifen kann. Alibaba Cloud verfügt in Malaysia über zwei Verfügbarkeitszonen, die von lokalen Finanzinstituten bequem genutzt und verwaltet werden können, um die mit Auslagerungen ins Ausland verbundenen Risiken zu mindern.

Informationsmaterialien
In diesem Benutzerhandbuch erläutert Alibaba Cloud, wie wir Finanzinstitute in Malaysia dabei unterstützen, die Anforderungen der Richtlinien der Bank Negara Malaysia (BNM) zu erfüllen.
Alibaba Cloud hat einen unabhängigen Prüfer damit beauftragt, die internen Kontrollen von Alibaba Cloud während des Prüfungszeitraums anhand der geltenden regulatorischen Anforderungen der Bank Negara Malaysia („BNM“) und der Securities Commission („SC“) zu bewerten.
Alibaba Cloud ist bestrebt, Kunden einheitliche, zuverlässige, sichere und regelkonforme Cloud-Computing-Dienste bereitzustellen und sie dabei zu unterstützen, die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit ihrer Systeme und Daten sicherzustellen.
Dieses Whitepaper stellt das Public-Cloud-Sicherheitskonzept von Alibaba Cloud vor und beschreibt insbesondere die Sicherheitsfunktionen und -angebote von Alibaba Cloud für Regionen außerhalb des chinesischen Festlands.
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Dieser ausführliche Leitfaden zu den CoP-Anforderungen ist der in „Malaysia Cyber Security Act Compliance Whitepaper“ genannte Anhang A. Er stellt die Sicherheitszusagen von Alibaba Cloud den Verpflichtungen der Kunden gegenüber. Er enthält technische Empfehlungen, die Ihnen helfen, die Anforderungen des Gesetzes zu erfüllen und die Compliance dauerhaft aufrechtzuerhalten.
Ein umfassender Leitfaden für Kunden zum malaysischen Personal Data Protection Act 2010 (Act 709) und zum Amendment Act 2024. Er zeigt, wie die Sicherheits- und Datenschutzfunktionen von Alibaba Cloud Unternehmen dabei unterstützen, Workloads regelkonform in der Cloud zu erstellen, zu verarbeiten und zu schützen.

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